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Ein Badewannenlifter hilft beim Ein- und Aussteigen in oder aus der Badewanne und soll Ihnen weitgehend wieder ein selbständiges Baden ermöglichen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, er kann Ihnen den Lifter mit dem nötigen Zubehör verordnen. Diese Verordnung gilt i. d. R. für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Ihr Anbieter informiert Sie, wenn der Zeitraum abgelaufen ist. Für die weitere Versorgung erklären Sie lediglich gegenüber dem Vertragspartner, dass Sie den Badewannenlifter weiterhin benötigen. Der Badewannenlifter wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Kosten übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Der Vertragspartner bietet Ihnen zwei verschiedene Badewannenlifter ohne private Aufzahlungen an und berät Sie ausführlich bei Wunsch auf private Mehrleistungen.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie Ihren Badewannenlifter nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.
Sind diese drei Bedingungen erfüllt, steht der Kostenübernahme nichts im Wege:
Ihre Verordnung müssen Sie nicht erst bei uns genehmigen lassen, sondern Sie können sich direkt an einen unserer Vertragsanbieter für Badewannenlifter wenden. Dabei handelt es sich um renommierte deutsche Sanitätshäuser mit langjähriger Erfahrung.
Welche Anbieter Ihre Region mit Badewannenliftern beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberater im DAK Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Senden Sie dem Vertragspartner einfach Ihre Badewannenlifter-Verordnung sowie Ihre Kontaktdaten zu – per Post, Fax oder E-Mail. Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihre persönlichen Daten auf der Verordnung Ihres Arztes korrekt sind, und geben Sie auch Ihre Telefonnummer mit an. Der Anbieter meldet sich dann bei Ihnen, unterstützt Sie bei der Auswahl des geeigneten Modells und stimmt Lieferung und Montage Ihres Badewannenlifters mit Ihnen ab.
Grundsätzlich kommen nur geprüfte, gängige Markenprodukte zum Einsatz, die alle technischen und medizinischen Qualitätsstandards erfüllen. Die Badewannenlifter, für die die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit gilt, weisen sogar eine höhere Belastbarkeit auf als vorgeschrieben.
Alternativ können Sie Ihre Verordnung für einen Badewannenlifter in einem Servicezentrum der DAK-Gesundheit abgeben. Wir kümmern uns dann für Sie um alles Weitere, damit Sie bald einen Badewannenlifter mit Kostenübernahme durch uns – bis auf die gesetzliche Zuzahlung – erhalten.
Einen medizinisch notwendigen Badewannenlifter von Ihrer Krankenkasse zu bekommen, ist ganz einfach: Der Vertragspartner stellt Ihnen das Hilfsmittel leihweise zur Verfügung und rechnet seine Dienste direkt mit uns ab. Grundsätzlich fallen bis auf die gesetzliche Zuzahlung keine Kosten für Sie an, Sie profitieren von der Kostenübernahme Ihrer DAK-Gesundheit.
Eine qualitätsorientierte Versorgung, persönliche Beratung sowie Lieferung und Montage innerhalb weniger Tage – all das garantieren die Anbieter von Badewannenliftern, mit denen wir zusammenarbeiten, komplett ohne Aufpreis. Auch für Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie einen technischen Notdienst fällt für Sie keine weitere Zuzahlung an. Zu einem Aufschlag kann es lediglich führen, wenn Sie sich für ein besonderes Produkt entscheiden.
Wird der Badewannenlifter nicht mehr benötigt, endet Ihre Leihfrist. Der Anbieter holt das Hilfsmittel dann bei Ihnen ab. Bitte wenden Sie sich direkt an den Anbieter, der Ihnen den Badewannenlifter geliefert hat.
Sie haben Ihren Badewannenlifter zunächst leihweise bekommen und diese Zeit ist nun um? Keine Sorge. Selbstverständlich wird Ihnen ein Badewannenlifter auch weiterhin zur Verfügung gestellt, wenn Sie diesen benötigen und nutzen.
Sofern Ihr bisheriger Lieferant kein Vertragspartner mehr ist, kann die Folgeversorgung über einen aktuellen Vertragslieferanten beauftragt werden. Dieser übernimmt entweder den Badewannenlifter vom vorherigen Lieferanten. Ihr bisheriger Badewannenlifter bleibt dann bei Ihnen. Oder dieser wird abgeholt und Sie werden von unserem Vertragsanbieter neu versorgt. Ist ein Austausch vorgesehen, findet dieser selbstverständlich nur in Abstimmung mit Ihnen statt. Wir garantieren: Erst wenn die Lieferung eines neuen Badewannenlifters feststeht, wird der alte abgeholt.
Ein neuer Antrag ist nicht notwendig – das geht ganz unbürokratisch. Im Regelfall müssen Sie nichts unternehmen und bekommen automatisch Nachricht. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich direkt an einen aktuellen Vertragspartner mit einer Erklärung/Bestellung zu wenden. Schicken Sie diese einfach dem Vertragspartner mit Ihren Kontaktdaten per Post, Fax oder E-Mail. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Telefonnummer an. Sie können Ihre Erklärung natürlich auch im Servicezentrum der DAK-Gesundheit abgeben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Alle Fragen zum Thema Badewannenlifter beantworten Ihnen gerne unsere Vertragspartner. Oder sprechen Sie einen Kundenberater Ihrer Krankenkasse in einem Servicezentrum der DAK-Gesundheit an. Wir helfen Ihnen gerne.