Wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Verhinderungspflege können Sie nutzen, wenn Ihre Pflegeperson zum angefragten Zeitpunkt vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel weil sie krank oder im Urlaub ist.
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Verhinderungspflege kann auch stundenweise beansprucht werden.