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Wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?

Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Voraussetzung ist, dass Sie bereits sechs Monate oder länger zu Hause gepflegt werden. Zum angefragten Zeitpunkt ist Ihre Pflegeperson jedoch vorübergehend verhindert, zum Beispiel weil sie krank oder im Urlaub ist.

Sie sind unter 25 und in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft? Dann ist es nicht erforderlich, dass Sie vor der erstmaligen Verhinderung bereits mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurden.

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