Was ist Verhinderungspflege?
Falls Ihre Pflegeperson Sie vorübergehend nicht pflegen kann, weil sie krank ist, Urlaub macht oder Termine hat, brauchen Sie eine andere Hilfe. Mit der Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Ausgaben dafür.
Seit dem 1.7.2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 Euro im Jahr.
Sie können die Verhinderungspflege tage- oder stundenweise beantragen. Sie ist unabhängig vom Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag.
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040 325 325 555
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