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Die behandelnden Osteopathinnen und Osteopathen müssen eine entsprechende Ausbildung mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert haben. Sie müssen außerdem in einem Berufsverband organisiert sein oder können diesem aufgrund der Ausbildung beitreten.
Lassen Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt behandeln, müssen diese ebenfalls eine osteopathische Zusatzausbildung besitzen.
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