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Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Hilfsmittel verordnet hat, das Strom benötigt, erstattet Ihnen die DAK-Gesundheit die Stromkosten. Dabei ist es egal, ob die erforderliche Energie aus der Steckdose kommt oder per Batterie fließt. Unter Energiekosten-Erstattung für Ihr Hilfsmittel erfahren Sie mehr.