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Für welche Hilfsmittel kann ich einen Stromkostenzuschuss erhalten?

Wir gewähren für viele strombetriebene Hilfsmittel wie Sauerstoffkonzentrator, Schlafapnoegerät, Badewannenlifter oder Elektrorollstuhl einen Zuschuss zu den Stromkosten. Dafür muss das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von uns genehmigt sein.

Wichtig: Es gibt Hilfsmittel, bei denen wir Sie bei den Stromkosten nicht unterstützen können. Hierzu gehören zum Beispiel die Batteriekosten für Hörgeräte. Auch Hilfsmittel mit sehr geringem Stromverbrauch bezuschussen wir nicht, wie Blutdruckmessgeräte oder Elektrostimulationsgeräte. Die Stromkosten sind für diese Hilfsmittel so gering, dass eine plausible Berechnung nicht möglich ist.

Hier finden Sie strombetriebene Hilfsmittel, für die Sie online einen pauschalen Stromkostenzuschuss beantragen können:
 

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