Wie bekomme ich die Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr bei nicht gleichbleibendem Einkommen?
Wenn Sie über keine gleichbleibenden Einnahmen im kommenden Jahr verfügen, raten wir Ihnen, bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres zu warten und sich rückwirkend von Zuzahlungen befreien zu lassen. Hintergrund: Wir müssen Ihre Belastungsgrenze verlässlich hochrechnen können. Dies ist nur bei gleichbleibenden Einnahmen der Fall.
Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen (pdf)
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