Muss ich für spätere Reparaturen in die Praxis, die meinen Zahnersatz gefertigt hat?
Nach zwei Jahren darf die Reparatur am Zahnersatz jede beliebige Zahnarztpraxis ausführen. Davor gilt der Gewährleistungszeitraum, in dem die Zahnarztpraxis sicherstellen muss, dass der Zahnersatz funktionstüchtig ist.
Aktualisiert am:
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter:
040 325 325 555
040 325 325 555