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Warum muss ich mich an den Kosten einer Wurzelbehandlung beteiligen?

Bei notwendigen und erfolgversprechenden Wurzelbehandlungen übernehmen wir die Kosten für die Standardbehandlung. Sie müssen sich dann nicht an den Kosten einer Wurzelbehandlung beteiligen.

Spezielle, über den Standard hinausgehende Techniken wie z. B. die elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals oder besondere Methoden zur Reinigung und Desinfektion der Wurzelkanäle (z.B. per Laser oder Ultraschall) sind hingegen private Leistungen, die Sie selbst zahlen müssen. Das gilt auch für Therapieversuche mit unsicheren Erfolgsaussichten. Sie schließen dann direkt mit Ihrer Zahnarztpraxis einen Vertrag über die entstehenden Kosten ab. Wir beraten Sie in so einem Fall im Vorfeld gern unter 040 325 325 555.


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Noch auf der Suche nach dem Zahnarzt Ihres Vertrauens? Die Arztsuche hilft weiter.