Bezahlt die DAK-Gesundheit eine „Unterkiefer-Protrusionsschiene (UKPS) / Schnarchschiene?
Ja, wir übernehmen - unter bestimmten Voraussetzungen - die Kosten für die Unterkiefer-Protrusionsschiene (UKPS), auch Schnarchschiene genannt.
Bei der UKPS handelt es sich um zwei transparente Kunststoffschienen für den Ober- und den Unterkiefer, die zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe angewandt werden. Sie helfen Atemwege beim Schlafen offen zu halten und dadurch Atemstörungen zu verhindern.
Voraussetzung für die Kostenübernahme:
- die herkömmliche Behandlung bei obstruktiver Schlafapnoe, die Überdrucktherapie, kann nicht durchgeführt werden oder führte nicht zum Erfolg
- der verordnende Arzt oder die Ärztin muss eine besondere Qualifikation zur „Schlafmedizin“ besitzen
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Informieren Sie sich auch über die Kostenübernahme von Schlafapnoegeräten.