Wann übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?
Wir übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn diese
medizinisch notwendig ist, weil eine erhebliche Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers vorliegt, und
der oder die Behandelte bei Behandlungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt ist.
Ob die Behandlung medizinisch notwendig ist, ermittelt der Kieferorthopäde, indem er die Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) einordnet.
Die Indikationsgruppen unterteilen fünf Schweregrade. 3 bis 5 bedeuten schwere Fehlstellungen, bei denen eine Behandlung medizinisch notwendig ist und wir die Kosten übernehmen. Bei den Schweregraden von eins und zwei übernehmen wir die Behandlung nicht, da es sich nur um leichte Veränderungen handelt.
Die Indikationsgruppen unterteilen fünf Schweregrade. 3 bis 5 bedeuten schwere Fehlstellungen, bei denen eine Behandlung medizinisch notwendig ist und wir die Kosten übernehmen. Bei den Schweregraden von eins und zwei übernehmen wir die Behandlung nicht, da es sich nur um leichte Veränderungen handelt.
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