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Als Azubi bist du wie normale Beschäftigte auch krankenversichert. Das heißt, dass du als Azubi Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen musst. Das läuft über deinen Ausbildungsbetrieb – die Beiträge werden dir vom Gehalt abgezogen.
Wenn du eine schulische Ausbildung machst und kein Gehalt bekommst, kannst du gegebenenfalls in der Familienversicherung bleiben.
Spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankenkasse du gewählt hast.