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Was passiert, wenn ich den Antrag auf Pflegleistungen gestellt habe?

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse der DAK-Gesundheit eingegangen ist, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD). Er prüft die Pflegebedürftigkeit und ermittelt den Umfang der benötigten Hilfe.


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