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Bist du bei uns in der Krankenversicherung für Studierende versichert, bleibt während des vorgeschriebenen Praktikums alles wie bisher. Du zahlst die gewohnten Beiträge für Studierende.
Bist du in der beitragsfreien Familienversicherung, wird das Gehalt auf die dort geltende Einkommensgrenze von 485 Euro (2023) angerechnet. Überschreitest du diese, musst du dich für die Zeit des Praktikums selbst versichern – zum Beispiel in der Krankenversicherung für Studierende.
Du brauchst eine Versicherungsbescheinigung von uns? Hier bekommst du sie.