Mitgliedschaft und Beiträge

Vollmacht

Mit einer Vollmacht regeln Sie, dass eine andere Person Sie in allen Angelegenheiten mit uns vertritt.

Eine Vollmacht können Sie mündlich oder schriftlich erteilen. Wir empfehlen Ihnen jedoch den schriftlichen Weg, falls Sie oder andere Beteiligte nachweisen müssen, wer bevollmächtigt ist.

Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es bei uns ein.
Wichtig: Die Vollmacht ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig. 

Personenbezogene bzw. sensible Daten dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail an die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten verschicken.
 

Vollmacht für Arbeitgeber

Sie sind Arbeitgeber und möchten einem Lohnbüro, einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater eine Vollmacht erteilen, Auskünfte von uns zu erhalten? Diese Vollmacht finden Sie im Downloadbereich für Firmenkunden.
Aktualisiert am:
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