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Sie wurden bei einem Unfall verletzt und müssen sich ärztlich behandeln lassen? Dann sollten Sie das der DAK-Gesundheit so schnell wie möglich melden. Am einfachsten ist es, wenn Sie für die Unfallmeldung unser Online-Formular nutzen.
Sobald wir von Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Krankenhauseinweisung mit einer Diagnose bekommen, die auf einen Unfall schließen lässt, bekommen Sie den Unfallfragebogen automatisch von uns zugesandt. Alternativ können Sie aber auch unser Online-Formular ausfüllen. Der Begriff „Unfall“ ist dabei weit gefasst und reicht vom Schnitt in den Finger bis hin zu schweren Verkehrs- oder Arbeitsunfällen.
Sie nutzen bereits unser Online-Kunden-Portal? Dann sind Ihre persönlichen Daten innerhalb des Formulars bereits ausgefüllt. Sie haben sich noch nicht registriert? Melden Sie sich jetzt zu „Meine DAK“ an.
Jeder Unfall, der medizinisch behandelt wird, verursacht Untersuchungs- und Behandlungskosten. Diese übernimmt in der Regel Ihre DAK-Gesundheit. Hatten Sie allerdings einen Arbeitsunfall oder wurde der Unfall durch jemand anderen verursacht, sind wir verpflichtet, uns diese Kosten erstatten zu lassen. Daher sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns den Unfall mithilfe des Fragebogens so genau wie möglich schildern.
Haben Sie einen Arbeitsunfall, sind Sie als Arbeitnehmer, Schüler, Student oder pflegender Angehöriger automatisch gesetzlich unfallversichert. Damit die Unfallversicherung die Kosten trägt, müssen Sie nach Ihrem Arbeitsunfall einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Die Kosten werden in diesem Fall direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgerechnet. Das gilt auch, wenn Sie eine Notfallaufnahme in einer Klinik (außer Privatkliniken) aufsuchen. Wichtig ist, dass Sie dort gleich zu Beginn sagen, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten.
Unter den Begriff „Arbeitsunfall“ fallen nicht nur die Unfälle, die Ihnen direkt bei der Ausübung Ihrer Arbeit passieren. Auch in folgenden Situationen ist ein Unfall ein Arbeitsunfall: