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Wie kann ich mich als ukrainischer Flüchtender in Deutschland krankenversichern?

Geflüchtete aus der Ukraine werden in Deutschland finanziell unterstützt und haben seit 1. Juni 2022 Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII). Damit erhalten Sie auch medizinische Versorgung bei Ärzten und im Krankenhaus, denn Sie bekommen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gerne können Sie sich und Ihre Familie bei der DAK-Gesundheit krankenversichern.

Wichtig: Beantragen Sie zunächst bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für Flüchtende aus der Ukraine (nach § 24 Aufenthaltsgesetz). Mit diesem Titel können Sie in Deutschland auch eine Erwerbstätigkeit ausüben. Melden Sie sich dafür zum Beispiel beim Jobcenter.

Bei Bedürftigkeit können Sie entweder Bürgergeld oder – soweit Sie nicht erwerbsfähig sind – Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem SGB XII) erhalten.

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