Kann ich weitere Pflegeleistungen neben der Tages- und Nachtpflege bekommen?
Ja, Sie können weitere Leistungen bekommen, eine Anrechnung der Tages- und Nachtpflege erfolgt nicht.
Wenn Sie in einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 eingestuft sind, können Sie zusätzlich Pflegeleistungen wie Pflegesachleistung, Pflegegeld oder die Kombinationsleistung nutzen.
Zaktualizowano