Wann darf ich einen Pflegedienst beauftragen?
Sie können jederzeit einen Pflegedienst beauftragen. In den Pflegegraden 2 bis 5 übernehmen wir auf Antrag jeden Monat die Kosten für Pflegesachleistung bis zum jeweiligen Höchstbetrag. Sollte der Pflegegrad erst später festgestellt werden und auch für vergangene Zeiträume gelten, erfolgen die Zahlungen ebenfalls rückwirkend.
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Schnell die passende Pflegeeinrichtung finden - mit Hilfe des Pflegelotsen.