Was bezeichnet man als gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland?
Sie haben einen „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ im Ausland, wenn Sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet aktuell dauerhaft und nicht nur vorübergehend leben. Eine spätere Rückkehr nach Deutschland muss dabei nicht ausgeschlossen sein.
Nicht als "gewöhnlich" gilt, wenn Sie dort ausschließlich zu Besuch, Urlaub, Erholung, Kur oder Ähnlichem sind.
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Wenn Sie ins Ausland gehen, sollten Sie sich über eine freiwillige Weiterversicherung Gedanken machen!
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