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Wie sind Studierende während eines freiwilligen Praktikums krankenversichert?

Ein freiwilliges Praktikum ist nicht in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Wie Sie bei uns versichert sind, hängt vor allem vom Zeitpunkt des Praktikums ab: 

  • Vor oder nach dem Studium
    Wird das Praktikum bezahlt, müssen Sie sich wie alle Beschäftigten bei uns versichern. Erhalten Sie kein Geld, können Sie sich in der Familienversicherung oder freiwillig versichern. 
  • Während des Studiums
    Hier gelten dieselben Regeln wie bei einem Job im Studium. Sind Sie familienversichert, dürfen Sie die Einkommensgrenze von 505 (2024) / 535 (2025) Euro im Monat nicht überschreiten. Besteht eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Studierende, dürfen Sie die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten.
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