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Wird der Freibetrag für jede Betriebsrente berücksichtigt?

Nein. Der Freibetrag von 176,75 (2024) / 187,25 (2025) Euro wird nicht für jede Betriebsrente (auch Versorgungsbezüge genannt) angewandt, sondern nur einmalig je Versicherte bzw. Versicherten berücksichtigt.

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