Wird der Freibetrag für jede Betriebsrente berücksichtigt?
Nein. Der Freibetrag von 187,25 (2025) / 197,75 (2026) Euro wird nicht für jede Betriebsrente (auch Versorgungsbezüge genannt) angewandt, sondern nur einmalig je Versicherte bzw. Versicherten berücksichtigt.
Aktualisiert am:

Für freiwillig Versicherte gilt die Freibetragsregelung nicht.