Direkt zum Inhalt

Was ist die Freibetragsregelung?

Erhalten versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen eine Betriebsrente, bekommen sie darauf einen Freibetrag von 176,75 (2024) / 187,25 (2025) Euro. Dieser gilt nur für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung.

Updated on: