Was ist die Freibetragsregelung?
Erhalten versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen eine Betriebsrente, bekommen sie darauf einen Freibetrag von 176,75 (2024) / 187,25 (2025) Euro. Dieser gilt nur für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung.
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Für freiwillig Versicherte gilt die Freibetragsregelung nicht.