Was ist die Freibetragsregelung?

Erhalten versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen eine Betriebsrente, bekommen sie darauf einen Freibetrag von 187,25 (2025) / 197,75 (2026) Euro. Dieser gilt nur für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung.

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Für freiwillig Versicherte gilt die Freibetragsregelung nicht.