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Meine Rente wurde genehmigt. Was ist nun mit meiner Krankenversicherung?

Wurde Ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt und Ihre Vorversicherungszeit ist erfüllt, werden Sie in der Krankenversicherung der Rentner versichert; vorausgesetzt, es besteht für Sie keine vorrangige Versicherung, etwa aufgrund einer Beschäftigung. 

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt zur Hälfte Ihren Beitrag und führt Ihren Teil ebenfalls an uns ab.

  • Zum Antrag auf Beitragszuschuss
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