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Hinweis zu Erwerbsminderungsrenten in 2024/25

Seit Juli 2024 zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschlag zu Erwerbsminderungsrenten, der gegebenenfalls für die Berechnung der Beiträge wichtig ist.
Den Zuschlag erhalten diejenigen, deren Rente in der Zeit von 2001 bis 2018 begann und deren Anspruch auch am 30.6.2024 bestand. Unter bestimmten Voraussetzungen wird er auch für weitere Renten gezahlt. Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Externer LinkDeutschen Rentenversicherung.

Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt in zwei Stufen:

  • Erste Stufe von Juli 2024 bis November 2025
    Der Zuschlag wird in dieser Zeit getrennt von der üblichen Rente gezahlt. Die Höhe des Zuschlags wird Ihnen von der Deutschen Post AG mitgeteilt. Wir werden über den Zuschlag nicht informiert. In bestimmten Fällen benötigen wir diese Mitteilung jedoch für die Berechnung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sofern Sie von uns eine Einkommensanfrage erhalten, fügen Sie bei Ihrer Antwort bitte auch die Mitteilung der Deutschen Post AG über die Höhe des Zuschlages bei. Falls Sie keine Einkommensanfrage von uns erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
  • Zweite Stufe ab Dezember 2025
    Ab dieser Zeit erfolgt die Auszahlung des Zuschlags zusammen mit der Rente und der Rentenversicherungsträger teilt uns die Gesamtsumme automatisch mit. Sie brauchen uns nicht weiter zu informieren.

Bei Fragen zum Anspruch auf den Rentenzuschlag wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

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