Für wen gilt der Freibetrag bei Krankenkassen?

Der Freibetrag gilt für versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen, die eine Betriebsrente erhalten. Diese bekommen darauf einen Freibetrag von  187,25 (2025) / 197,75 (2026) Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist davon nicht betroffen.

Der Freibetrag gilt ausschließlich für Leistungen aus einer betrieblichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrenten) und gilt zum Beispiel nicht für freiwillig Versicherte.

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Für freiwillig Versicherte gilt die Freibetragsregelung nicht.