Bin ich in einer kurzfristigen Beschäftigung krankenversichert?
Nein, kurzfristige Beschäftigungen, die von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind, gehören zu den Minijobs. Sie sind darin versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung und zahlen auch keine Beiträge - egal, wie viel Sie verdienen.
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Minijobber haben keinen Anspruch auf Leistungen. Um unsere Vorteile zu nutzen, können Sie sich anders bei uns krankenversichern.