Bin ich in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung krankenversichert?

Nein. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem Gehalt bis zu 556 (2025) / 603 (2026) Euro monatlich gehören zu den Minijobs. Sie sind darin versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung und zahlen keine Beiträge. 

Aktualisiert am: