Bin ich in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung krankenversichert?
Nein. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem Gehalt bis zu 538 (2024) / vsl. 556 (2025) Euro monatlich gehören zu den Minijobs. Sie sind darin versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung und zahlen keine Beiträge.
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Minijobber haben keinen Anspruch auf Leistungen. Um unsere Vorteile zu nutzen, können Sie sich anders bei uns krankenversichern.
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