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Bin ich in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung krankenversichert?

Nein. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem Gehalt bis zu 538 Euro monatlich gehören zu den Minijobs. Sie sind darin versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung und zahlen keine Beiträge.

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