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Wie bin ich während des FSJ oder dem BFD krankenversichert?

Wie Sie während eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) krankenversichert sind, hängt davon ab, ob Sie in der Zeit eine Vergütung erhalten oder nicht:

  • Bekommen Sie eine Vergütung, können Sie nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern müssen selbst krankenversichert sein. Beiträge zahlen Sie während des FSJ oder dem BFD aber nicht selbst – die übernimmt Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Einsatzstelle.
  • Bekommen Sie keine Vergütung, können Sie beitragsfrei in der Familienversicherung Ihrer Eltern versichert sein bzw. bleiben. Kommt das für Sie nicht mehr in Frage, können Sie sich freiwillig bei der DAK-Gesundheit versichern. Mehr dazu hier: 
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