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Meine Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag. Kann ich zur DAK-Gesundheit wechseln?

Ja, wenn Ihre bisherige Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt bis zum Ende des Monats, in dem Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat. In dem Fall müssen Sie die zwölfmonatige Bindungsfrist nicht einhalten. Die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt jedoch bestehen. 

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