Was ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung?

Der Zusatzbeitrag ergänzt den allgemeinen oder ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Jede Krankenkasse kann die Höhe selbst bestimmen. Er beträgt bei uns 2,8 (2025) / 3,2 (2026) Prozent. Der Zusatzbeitrag wird von allen beitragspflichtigen Einnahmen -  wie zum Beispiel Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Rente der gesetzlichen Rentenversicherung - errechnet. Beschäftigte teilen sich den Betrag mit dem Arbeitgeber.
Mehr Informationen erhalten Sie auch unter DAK-Gesundheit: Fairer Beitragssatz – ausgezeichnete Leistungen
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