Was ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung?
Der Zusatzbeitrag ergänzt den allgemeinen oder ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Jede Krankenkasse kann die Höhe selbst bestimmen. Er beträgt bei uns aktuell 2,8 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird von allen beitragspflichtigen Einnahmen - wie zum Beispiel Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Rente der gesetzlichen Rentenversicherung - errechnet. Beschäftigte teilen sich den Betrag mit dem Arbeitgeber.
Über die Höhe des Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2026 entscheidet der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit mit seinem Haushaltsbeschluss. Über das Ergebnis informieren wir am 19. Dezember.
Mehr Informationen erhalten Sie dann auch unter DAK-Gesundheit: Fairer Beitragssatz – ausgezeichnete Leistungen
Aktualisiert am:
