Meine Beschäftigung endet und ich habe keinen Anspruch auf Familienversicherung oder Arbeitslosengeld. Wie kann ich mich krankenversichern?
Sollte Ihre Beschäftigung enden und Sie haben weder Anspruch auf Familienversicherung noch auf Arbeitslosengeld, haben Sie die Möglichkeit, sich für den Zeitraum der Beschäftigungslosigkeit bei uns freiwillig zu versichern. Das bedeutet, dass Sie die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst zahlen.
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Sobald Sie Ihre neue Beschäftigung beginnen, zahlen Sie wieder wie gewohnt Beiträge zur Krankenkasse.