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Meine Beschäftigung endet und ich habe mich arbeitslos gemeldet. Was muss ich für meine Krankenversicherung tun?

Wenn Sie sich für den Zeitraum der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben, übernimmt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die Beiträge an uns. Geben Sie dort bitte an, dass Sie bei der DAK-Gesundheit versichert sind.

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