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Wann erhalte ich einen Abschlag zum Beitrag zur Pflegeversicherung?

Sie erhalten einen Abschlag auf Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung, wenn Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren haben. Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Dies ist die sogenannte Elterneigenschaft.

Ihr Beitragssatz verringert sich um jeweils 0,25 Prozentpunkte - für das 2., 3., 4. und 5. Kind. Somit ist ein Abschlag von maximal einem Prozent möglich. Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird oder 25 Jahre alt geworden wäre. 

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