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Was muss ich bei der Krankenversicherung beachten, wenn ich mich selbstständig mache?

Sofern Sie sich das erste Mal selbstständig machen, schätzen Sie zunächst Ihr monatliches Einkommen. Danach werden die Beiträge berechnet. Sobald Ihr Steuerbescheid vorliegt, reichen Sie diesen bei uns ein. Wir passen Ihre Beiträge rückwirkend an.
Haben Sie Ihr Einkommen zu hoch geschätzt haben, gibt's eine Rückzahlung. Liegt das Einkommen niedriger, zahlen Sie Beiträge nach.

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