Wer verantwortet die rechtzeitige Übermittlung der Krankmeldung?
Die Verantwortung für die pünktliche Übermittlung der Krankmeldung liegt seit dem 1.10.2021 nicht mehr bei Ihnen, sondern bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin.
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Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten können Sie übrigens auch in der elektronischen Patientenakte speichern lassen.
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