Wie weise ich meine Krankmeldung der Agentur für Arbeit nach?
Seit dem 1. Januar 2024 nimmt auch die Bundesagentur für Arbeit an dem Verfahren zur elektronischen AU-Bescheinigung teil.
Stellt eine Arztpraxis Ihre Arbeitsunfähigkeit fest, gibt sie die Meldung digital an uns weiter. Die Arbeitsagentur kann diese dann bei uns abrufen. Sie müssen bei einer Erkrankung keine „Papiernachweise“ mehr vorlegen.
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Wir unterstützen Sie, wenn Sie Fragen zur elektronischen Krankmeldung haben: Kontaktieren Sie uns gern.
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