Was muss ich als Arbeitgeber bei der eAU beachten?
Seit 1.1.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet Krankmeldungen elektronische bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.
Die häufigsten Fragen und Antworten zur eAU haben wir Ihnen in unserem Arbeitgeber-Portal übersichtlich zusammengestellt.
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich weiter wie gewohnt unverzüglich im Unternehmen melden, wenn sie krank sind.
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