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Ab wann erhalten Selbstständige Krankengeld?

Wenn Sie bei uns mit Krankengeldanspruch versichert sind, erhalten Sie nach sechs Wochen (ab dem 43. Tag) Ihrer Arbeitsunfähigkeit gesetzliches Krankengeld.

Haben Sie sich zusätzlich für unseren Wahltarif DAK Krankengeld entschieden, bekommen Sie Krankengeld bereits nach der zweiten Woche (ab dem 15. Tag) Ihrer Krankheit.
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