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Wie beantrage ich Krankengeld, wenn ich arbeitslos bin?

Sie müssen keinen Antrag stellen, um von uns Krankengeld zu erhalten. Es reicht, wenn die Krankschreibung korrekt und fristgerecht eingereicht wird. In der Regel erhalten wir Ihre Krankmeldung in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. In diesem Fall müssen Sie nichts tun.
Die Agentur für Arbeit informiert uns, wann die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes endet und wie hoch dieses war. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Sollte Ihre Arztpraxis die elektronische Krankmeldung (eAU) noch nicht anbieten, müssen Sie Ihre Krankmeldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns einreichen: per Post oder online über unsere Website oder die DAK App. Das Gleiche gilt, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von einem Arzt oder einer Ärztin im Ausland oder von Privatärzten ausgestellt wurden.
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