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Bis zu welchem Alter übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Wir übernehmen die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung für alle, die vor Behandlungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt sind.

Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen. Ausnahmen sind medizinisch notwendige Gründe, wie zum Beispiel Fehlstellungen, die auch kieferchirurgisch behandelt werden müssen. 

Sie sind unsicher, ob wir eine kieferorthopädische Behandlung für Sie übernehmen? Rufen Sie uns an: 040 325 325 555.