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Sie können über Ihre Eltern familienversichert sein, wenn Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sie beträgt 485 Euro (2023) im Monat. Ausnahmen bilden kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet sind beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, sowie Minijobs.
Die Altersgrenze verlängert sich außerdem, wenn sich Ihr Studium durch einen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst verzögert hat. Und zwar um die Monate, die Ihr Dienst andauerte, jedoch nicht länger als ein Jahr.
Sie sind verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz? Dann können Sie sich gegebenenfalls auch ohne Altersgrenze über Ihre Partnerin oder Ihren Partner familienversichern.
Wenn für Sie eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist, müssen Sie sich selbst versichern. Hier finden Sie alle Informationen zur Krankenversicherung für Studierende bei der DAK-Gesundheit.
Darum sind wir der beste Gesundheitspartner für Studierende.