Wer hat Anspruch auf eine Corona-Impfung?
Wer Anspruch auf eine Corona-Impfung hat, hängt vom Alter, Vorerkrankungen und der beruflichen Situation ab.
Von der Ständigen Impfkommission wird gesunden Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung empfohlen. Wichtig sei, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit den Erregern hat. Das kann durch eine Impfung oder Infektion passieren. Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.
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