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Ja. Ihr Arzt darf Sie seit dem 19. Oktober 2020 wegen leichter Atemwegsbeschwerden per Telefon bis zu einer Woche krankschreiben. Falls Sie danach weiterhin krank sind, kann Ihr Arzt die Krankschreibung per Telefon einmalig für eine weitere Woche verlängern. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. März 2021.
Sie erhalten die Krankmeldung per Post. Ihr Arzt muss sich persönlich durch eine eingehende telefonische Befragung von Ihrem Gesundheitszustand überzeugen.
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