Wie kann ich Bonusmaßnahmen nachweisen?
Sie können uns die Bonusmaßnahmen digital über die DAK App, über "Meine DAK" oder mit den zugesandten Bonus-Schecks per Post nachweisen. Jede Maßnahme kann nur einmal in Punkte umgewandelt werden.
- Für Vorsorgeuntersuchungen von Arzt- oder Zahnarztpraxen brauchen wir keine besonderen Nachweise. Sie geben nur das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde, und die Adresse der Praxis an.
- Für andere Maßnahmen, wie Sportkurse, Mitgliedschaften, Präventionskurse oder professionelle Zahnreinigung, brauchen wir zusätzliche Nachweise. Das können Teilnahmebestätigungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder jahresbezogene Mitgliedsbescheinigungen sein.
- Fotos von Mitgliedskarten oder Fitnessarmbändern reichen als Nachweis nicht aus.
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Wir empfehlen, das Bonusprogramm über die DAK App zu nutzen. Einfach, bequem und immer dabei!