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Wie kann ich Bonusmaßnahmen nachweisen?

  • Sie können uns die Bonusmaßnahmen digital über die DAK App, über "Meine DAK" oder mit den zugesandten Bonus-Schecks per Post nachweisen. Jede Maßnahme kann nur einmal in Punkte umgewandelt werden.

  • Für Vorsorgeuntersuchungen von Arzt- oder Zahnarztpraxen brauchen wir keine besonderen Nachweise. Sie geben nur das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde, und die Adresse der Praxis an.
  • Für andere Maßnahmen, wie Sportkurse, Mitgliedschaften, Präventionskurse oder professionelle Zahnreinigung, brauchen wir zusätzliche Nachweise. Das können Teilnahmebestätigungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder jahresbezogene Mitgliedsbescheinigungen sein.
  • Fotos von Mitgliedskarten oder Fitnessarmbändern reichen als Nachweis nicht aus.
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