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Wie kann ich Bonusmaßnahmen nachweisen?

Sie können uns die Bonusmaßnahmen über die DAK App, über "Meine DAK" auf der Website oder mit den zugesandten Bonus-Schecks per Post nachweisen. Jede Maßnahme kann nur einmal in Punkte umgewandelt werden.

Für Vorsorgeuntersuchungen von Arzt- oder Zahnarztpraxen brauchen wir keine besonderen Nachweise. Sie geben nur das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde, und die Adresse der Praxis an.

Für andere Maßnahmen, wie Sportkurse, Mitgliedschaften, Präventionskurse oder professionelle Zahnreinigung, brauchen wir zusätzliche Nachweise. Das können Teilnahmebestätigungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder jahresbezogene Mitgliedsbescheinigungen sein.

Fotos von Mitgliedskarten oder Fitnessarmbändern reichen als Nachweis nicht aus.

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