Was sind besondere Gesundheitsleistungen?
Besondere Gesundheitsleistungen sind Leistungen und Aktivitäten, die Sie in der Regel selbst bezahlen müssen. Sie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Von uns erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie Ihre Bonuspunkte dafür einsetzen.
Für jeden Punkt, den Sie für eine besondere Gesundheitsleistung nutzen, erhalten Sie 1,20 Euro. Für Sportausrüstung und Körpermessgeräte sogar 2 Euro. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 500 Euro jährlich.
Zu den den besonderen Gesundheitsleistungen gehören zum Beispiel:
- Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte
- Eltern-Kind-Kurse, z. B. Babyschwimmen
- Hebammenleistungen
- Naturheilverfahren bei einer Ärztin / einem Arzt oder einem Heilpraktiker / einer Heilpraktikerin
- Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio
- Osteopathiebehandlungen
- Schutzausrüstung (z.B. Protektoren, Helme, Zahnschutzschiene)
- Schutzimpfungen für private Auslandsreisen
- Sehhilfen, wie Brillengläser und Kontaktlinsen
- Sport- und Fitnessausrüstung
- Körpermessgeräte, wie zum Beispiel Fitness-Tracker
Eine vollständige Übersicht finden Sie unter "Zuschuss erhalten".
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