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Kann ich die Befreiung von der Versicherungspflicht rückgängig machen?

Ist die Wahl einmal getroffen und die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen, kann sie nicht zurückgenommen werden. Sie gilt so lange, wie der Befreiungsgrund vorliegt.

Die Befreiung von dieser Versicherungspflicht soll in besonderen Situationen ermöglichen in der privaten Krankenversicherung weiterversichert zu bleiben.

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Ab 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht mehr möglich.