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Um Ihnen eine einfache und unkomplizierte Abrechnung zu ermöglichen, hat die DAK-Gesundheit eine zentrale Daten- und Papierannahmestelle für die Abrechnung der häuslichen Krankenpflege eingerichtet. Die Prüfung und Bezahlung der Rechnungen erfolgt durch die DAVASO GmbH.
Seit dem 1. August 2016 besteht ein neues, vom Gesetzgeber vorgeschriebenes elektronisches Abrechnungsverfahren.
Sie können auch weiterhin Ihre Leistungsabrechnung in Papierform vornehmen. Dies verursacht jedoch höhere Aufwände, da die Abrechnungsdaten manuell nacherfasst werden. Daher berechnen wir bei der Papierform einen Abschlag in Höhe von drei Prozent.
Damit wir Ihre Abrechnung bezahlen können, übermitteln Sie bitte die
an die
DAK-Gesundheit
c/o DAVASO GmbH
Sommerfelder Str. 120
04316 Leipzig
Institutionskennzeichen: 66 14 3003 5
Zur richtigen Bearbeitung benötigen wir diese Leistungserbringergruppen-Schlüssel:
Für die Datenübermittlung stehen Ihnen diese Verbindungen zur Verfügung:
Die folgenden Verfahren stimmen Sie bitte vorab mit Inter-Forum unter der E-Mail-Adresse info302@davaso.de oder der Telefonnummer 0341 25920-66 ab:
Bei den Eintragungen beachten Sie bitte Folgendes:
Sie können die Prüfstufen 1 bis 3 für TA1-Daten auf der Webseite von DAVASO testen.
Wenn nach Ablauf des Leistungszeitraumes keine Genehmigung und damit kein Genehmigungskennzeichen vorliegt, kann eine Abrechnung nach den Rahmenempfehlungen von § 132a Abs. 1 SGB V trotzdem stattfinden.
Dies ist möglich, wenn die Verordnung im Sinne des § 6 Abs. 6 der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien fristgerecht eingereicht wurde.
Im elektronischen Abrechnungsverfahren tragen Sie als Genehmigungskennzeichen „Pseudo“ ein. Für die Art der Genehmigung geben Sie bitte als Schlüssel „C2“ an.
Detailinformationen erhalten Sie außerdem auf den folgenden Webseiten:
Weitere Informationen zur Abrechnung und zur Rechnungsrecherche finden Sie im Serviceportal der DAVASO GmbH.