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Einfach 120 Euro kassieren. Mit unserem:

Ihre Vorteile

120 Euro jährlich kassieren

Wir überweisen die Prämie direkt auf Ihr Konto – mindestens drei Jahre lang.

Versicherungsschutz mitgestalten

Sie haben selbst in der Hand, ob Sie auf bestimmte Leistungen (stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen) voraussichtlich verzichten können, um von Ihrer Prämie zu profitieren.

Garantietarif 120: So funktioniert's!

  • Sie sind DAK-Mitglied oder werden es und bleiben die nächsten drei Jahre bei uns versichert.
  • Sie schließen den DAK-Garantietarif 120 online ab. Der Tarif beginnt am 1. des Folgemonats nach Antragseingang oder frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft, immer am Ersten eines Monats.
  • Wir überweisen mit Beginn des Tarifs 120 Euro auf Ihr Konto. Danach erhalten Sie die Prämie immer zu Beginn des Tarifjahres – mindestens drei Jahre lang.

 

Selbstbehalt für stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen

Der Garantietarif 120 ist ein Selbstbehalttarif. Das bedeutet: Sie können selbstverständlich weiterhin zum Arzt gehen oder zu Vorsorgeuntersuchungen. Zusätzliche Kosten fallen lediglich an, wenn Sie stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen benötigen. Dann beteiligen Sie sich mit einem Selbstbehalt von bis zu 180 Euro. Der Selbstbehalt ist also Ihr Eigenanteil für diese Leistung. Das Gute: Ihr finanzielles Risiko beträgt lediglich 60 Euro. Es ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrer Prämie und Ihrem Selbstbehalt.

Ausgezeichnete Leistungen für Sie und Ihre Familie

Sie sollen gesund bleiben, deswegen können Sie natürlich weiterhin Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen nutzen. Ihre Prämie bekommen Sie trotzdem. Nutzen Sie unsere Angebote:

  • Leistungen für mitversicherte Familienangehörige
  • Vorsorge und Präventionsangebote
  • Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
  • ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • digitale Angebote

Noch kein Mitglied?

Jetzt DAK-Mitgliedschaft beantragen und Garantietarif 120 abschließen!

Infos zum Datenschutz und zur Beratung

Für die Berechnung Ihres Selbstbehaltes müssen wir alle relevanten Abrechnungsdaten auswerten. Die Daten werden während der Laufzeit dieses Tarifes, jedoch maximal vier Jahre, aufbewahrt und anschließend gelöscht. 

Aufklärung und Beratung nach den §§ 13,14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zum Garantietarif 120 erfolgen ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAK-Gesundheit.